So ein bisschen was Negatives schwingt ja schon mit beim Begriff „Black Friday“. Der große New Yorker Börsencrash am 29. Oktober 1929 ging schließlich als Schwarzer Freitag in die Geschichte ein. Aber heute? Kann man doch gar nix falsch machen an diesem Glückstag, an dem man bei jedem Einkauf nur profitieren kann – oder?
43,7 Prozent der Deutschen wollen einkaufen und dabei im Schnitt 222,20 Euro ausgeben, wie eine repräsentative Umfrage aufzeigt. Dem Handelsverband Deutschland (HDE) zufolge setzen Händler unter diesen Voraussetzungen 3,1 Milliarden Euro um.
Vorsicht ist geboten
Jetzt kommt das große ABER: damit möglichst viele Euro bei ihnen hängen bleiben, greifen manche Händler tief in die Trickkiste. Das Verbraucherforum mydealz erklärt die gängigsten Verkaufsmaschen und Fallstricke beim Online-Shopping:
„An Tagen wie dem Black Friday und Cyber Monday überschlagen sich die Rabattangaben. Manche Händler brüsten sich damit, ihren Kunden bis zu 80 Prozent Rabatt einzuräumen. Wieder andere werben sogar mit bis zu 90 Prozent Preisnachlass. Blind vertrauen sollten Verbraucher den Rabattangaben aber nicht“, heißt es in der Pressemitteilung.
Täuschen und Tricksen
Kein Händler habe etwas zu verschenken, manche würden aus diesem Grund „tricksen“. Entweder setzten sie den Preis kurzfristig hoch, um anschließend mit einem scheinbar attraktiven Rabatt werben zu können, oder sie berechneten den Nachlass gleich ausgehend vom deutlich über dem Marktpreis liegenden Unverbindlichen Verkaufspreis (UVP).
mydealz bezieht sich auf eine Analyse aus eigenem Hause: „Vor dem Kauf empfiehlt es sich in jedem Fall, die Preise mit Portalen wie Billiger.de, Geizhals oder Idealo zu vergleichen. In den letzten fünf Jahren betrug die durchschnittliche Ersparnis 38,9 Prozent“.
Versandkosten als Risiko
Selbst wenn ein Produkt unschlagbar günstig angeboten werde, müsse sich der Kauf noch lange nicht lohnen. Einige Online-Shops subventionierten Preisnachlässe quer, indem sie mit hohen Gebühren für den Versand arbeiten.
Diese beinhalten dann neben dem eigentlichen Porto wenigstens auch einen Teil des vorher eingeräumten Rabatts. Betriebswirtschaftlich ergibt das Sinn. Für den Kunden kann es aber zum Nullsummenspiel werden, wenn hohe Versandkosten den anfänglichen Rabatt aufsaugen. Vor dem Kauf sollte man die Versandkosten deshalb genau unter die Lupe nehmen. Sie werden meistens erst im letzten Schritt der Bestellung angezeigt.
mydealz: „Ruhe bewahren“
Auf „Angebote des Tages“ und „Blitzangebote“ setzt Amazon auch dieses Jahr wieder in der „Black Friday Woche“, die noch bis zum 2. Dezember andauert. Diese Schnäppchen gelten nur für einen Tag beziehungsweise sogar nur für wenige Minuten und sollen dazu drängen, schnell zuzuschlagen.
mydealz empfiehlt, Ruhe zu bewahren – auch bei auffällig platzierten Countdowns. Oft wiederholen sich Angebote nämlich und nicht selten bieten andere Händler ein Produkt zum gleichen Preis an.
Die künstliche Verknappung
Den Effekt der „künstlichen Verknappung“ erzeugen Verkäufer auch auf anderem Wege. Wenn ein Angebot nicht „nur für kurze Zeit“ gilt, dann ist zumindest der Hinweis „Nur solange der Vorrat reicht“ gut sichtbar im Online-Shop platziert.
Daneben findet sich gelegentlich der altbekannte Countdown, der statt der verbleibenden Zeit anzeigt, wie viele Produkte noch verfügbar sind. Keine Panik! Erstens, weil Händler wettbewerbsrechtlich gehalten sind, wenigstens für die ersten Stunden ausreichend viele Produkte vorzuhalten. Und zweitens, weil kaum ein Angebot einmalig ist.
Lieferzeiten beachten!
Viele Verbraucher nutzen Rabattaktionen rund um den Black Friday, um preiswert Weihnachtsgeschenke zu kaufen. Wer Heiligabend nicht mit leeren Händen dastehen möchte, sollte einen genauen Blick auf die Lieferzeit werfen.
Gerade vor dem Fest der Feste kann es sein, dass Paketdienste bestellte Produkte später zustellen als erwartet. Verbraucher sollten deshalb darauf achten, dass eine möglichst niedrige Bearbeitungs- und Lieferzeit von einem bis maximal vier Tagen angegeben wird. Fehlen Angaben zur Lieferzeit, sollte man lieber vom Kauf absehen. Es könnte sein, dass die Ware gar nicht vorrätig ist.
Wer trägt die Kosten?
Wer online oder am Telefon bestellt hat das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen vom Kauf zurückzutreten. Hat man die Ware bereits erhalten, ist man verpflichtet, diese zurückzuschicken. Doch wer trägt die Kosten? Der Gesetzgeber sieht den Verbraucher in der Pflicht. Manche Händler sind aber so kulant, das Porto zu übernehmen. Informationen finden sich in der Widerrufsbelehrung.
Muss der Verbraucher die Kosten für den Rückversand tragen, sollte er gerade bei sperrigen Produkten lieber vom Kauf absehen. Manche Unternehmen erstatten den Kaufbetrag erst nach einigen Wochen. Dieses Recht räumen ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Widerrufsbelehrung ein.
Falsche Internetseiten
Recht fantasievoll agieren Cyber-Kriminelle, um an die Zahlungsdaten ihrer „Opfer“ zu kommen. Beim Phishing senden sie Mails an Verbraucher und versuchen, diese auf Internetseiten zu locken, die denen bekannter Online-Shops nachempfunden sind.
Um nicht in die Falle zu tappen, sollte man Anhänge von E-Mails möglichst nicht öffnen und Links nur dann folgen, wenn man vorher geprüft hat, dass die E-Mail-Adresse auch wirklich die des angegebenen Absenders ist. Auch bei Internetseiten empfiehlt sich Skepsis und Vorsicht. Stets sollte man darauf achten, dass die Verbindung verschlüsselt ist. Hierüber informiert ein „https“ zu Beginn der Internetadresse sowie bei manchen Browsern ein kleines geschlossenes Bügelschloss in der Adresszeile.
Vom Phishing zum Pharming
Genau wie beim Phishing sollen Verbraucher beim Pharming auf scheinbar echte Internetseiten gelotst und dazu gebracht werden, persönlichen Daten anzugeben. Cyber-Kriminelle manipulieren die Online-Adresse, sodass Kunden automatisch zu einer gefälschten Seite umgeleitet werden.
Statt beim gewählten Online-Shop landen sie bei einer täuschend echt aussehenden Kopie. Auch deshalb empfiehlt es sich, vor der Eingabe von Daten die Internetadresse genau zu prüfen und sicherzugehen, dass die Verbindung verschlüsselt ist.