Vorgestern berichteten wir darüber, dass die Blu-ray Disc Association (BDA) angeblich die finalen Spezifikationen der 4K Blu-ray freigegeben haben soll. Auch wenn uns dies etwas unverhofft schnell vorkam, nahmen wir diese erst einmal als gegeben an. Nun hat sich die BDA gemeldet und den veröffentlichten Daten widersprochen. Eine finale Spezifikationsliste gäbe es demnach noch immer nicht.
Nun doch nicht „Ultra HD Blu-ray“
In den vor einigen Tagen aufgetauchten Berichten einiger US-Medien wurden die Specs als final und abgesegnet bezeichnet. Demnach sollte die Disc auf die Bezeichnung „Ultra HD Blu-ray“ hören, mit 3.840 x 2.160 Pixel auflösen und HDR einsetzen. Da eine offizielle Erläuterung seitens der BDA fehlte, kamen jedoch Zweifel auf, dass es sich hierbei um die fertigen Anforderungen handle. Auch sich immer wieder ändernde Angaben bezüglich des High Dynamic Range machte stutzig.
Jetzt zeigt sich, dass eben diese Zweifel scheinbar berechtigt waren, denn einem Bericht der Media Entertainment and Services Alliance (MESA) zufolge hat der BDA-Vorsitzende Victor Matsuda diesen Darstellungen widersprochen. Tatsächlich befänden sich Teile der Spezifikationen noch immer „im Fluss“, weshalb keine weiteren Aussagen getroffen werden können.
Bezüglich der Verwirrung um Technicolor, die einmal in den Spezifikationen genannt wurden und später wieder nicht, erklärte Ron Martin, Chef der Panasonic Hollywood Labs, gegenüber MESA, dass Technicolor keine eigene HDR-Lösung beisteuere, sondern nur einen Ansatz für ein dynamisches Metadaten-Format, welches den Playern vermitteln soll, wie mit den HDR-Daten umzugehen ist.
[heise]