„Mehr Offenheit in puncto Datenschutz seitens der Hersteller ist absolut wünschenswert“, konstatiert TÜV Rheinland-Experte Günter Martin. Der Anlass: 2019 beläuft sich der Anteil der Haushalte mit einem internetfähigen Fernsehgerät in Deutschland laut dem Online-Portal Statista auf etwa 56 Prozent.
Beim Kauf eines Smart-TV sollten Verbraucher unbedingt auf die Datenschutzerklärung achten, empfiehlt Martin. Denn es gebe Negativbeispiele von Herstellern, die nicht offenlegen, was mit den gesammelten Informationen geschieht.
Nicht immer gleich zustimmen
Bei der Ersteinrichtung des Geräts sollten Käufer daher kritisch sein. Meist würden Zustimmungen zum Nutzen von zahlreichen Daten des Verbrauchers durch Hersteller und App-Anbieter abgefragt, die aber nicht unbedingt alle für die Ingebrauchnahme des Geräts bejaht werden müssen.
„Verbraucher können an dieser Stelle, wenn sie ihre Privatsphäre eingeschränkt sehen, auch ablehnen. Sollten dadurch Funktionen eingeschränkt werden, die man nutzen möchte, erhält man eine entsprechende Information über das Gerät und kann später immer noch zustimmen“, erklärt der Spezialist vom TÜV.