Technische Spezifikationen werden heutzutage nicht einfach festgelegt, sondern in Branchen-Gremien verabschiedet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Nutzer und Unternehmen gleichermaßen Sicherheit haben. Die ITU hat nun die Spezifikationen für die Übertragung von HDR (High Dynamic Range) im Fernsehen verabschiedet, die Teil des DVB UHD-1 Phase 2 Standards werden sollen. An diesen sollen sich dann die TV-Produzenten orientieren können.

Zwei verschiedene Verfahren festgelegt

In der ITU Recommendation BT.2100-0 wurden zwei verschiedene Verfahren festgelegt – einmal die „Perceptual Quantization“ (PQ), welche eine besonders hohe Bandbreite von Helligkeitswerten abgedeckt, und dann das „Hybrid Log Gamma“ (HLG), welches abwärtskompatibel zu herkömmlichen Fernsehern sein soll. Dieses Verfahren wurde bereits von Satellitenbetreiber SES in einem HDR-Testkanal genutzt und auch die BBC setzt auf HLG. Zwischen den beiden HDR-Verfahren soll eine einfache Konvertierung möglich sein, die für Auflösungen von 1080p, 2160p und 4320p konzipiert sind.

Die exakten technischen Spezifikationen zu den HDR-Formaten sind auf der ITU Webseite zu finden.

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