Die bald erscheinenden Ultra HD Blu-ray wird neben einer besseren Auflösung und HDR auch einen überarbeiteten Kopierschutz erhalten. Nachdem der AACS-Kopierschutz das Rippen von Blu-rays bekanntlich nicht verhindern konnte, setzt man in Hollywood nun auf den überarbeiteten AACS2-Kopierschutz. Beim Advanced Access Content System Licensing Administrator (AACS LA) beginnt bereits die Lizenzierung des AACS2-Kopierschutzes für Ultra HD Blu-rays. Die Hersteller werden dabei sehr hart auf die Einhaltung kontrolliert.

AACS2-Spezifikationen sind nicht öffentlich bekannt

Wie genau die technischen Veränderungen im Vergleich zum Vorgänger-Kopierschutz sind, ist nicht bekannt, denn die AACS2-Spezifikationen werden nur Lizenznehmern zur Verfügung gestellt. Neben diesem Schutz kommt bei Ultra HD Blu-ray Discs zur Verbindung zwischen Player und Fernseher auch noch der HDCP-2.2-Kopierschutz zum Einsatz. Sollte der TV kein HDCP 2.2 unterstützen, wird der Film nur in 1080p dargestellt.

Erscheinen wird die Ultra HD Blu-ray Disc als Dual Layer und Triple Layer Variante mit 66 und 100 GB an Kapazität. Die maximale Datenrate beträgt 108 bzw. 128 Mbps, die mit heutigen Streaming-Diensten nicht realisiert werden kann. Auch deshalb liegt die Qualität der 4K-Streams deutlich unter der, später erscheinender Ultra HD Blu-rays.

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