Auch für 4K-Fernseher gelten spezielle Auflagen und Richtlinien, die vor allem in Verbindung mit Qualitätssiegeln zu tun haben – der Branchenverband CEA (steht für: Consumer Electronics Association), der in den USA ansässig ist, hat neue Richtlinien verabschiedet, die als Ersatz für die bisherige Regeln gelten, die aus dem Jahr 2012 stammen. Insgesamt sind die neuen Richtlinien im 4K-Segment strenger ausgefallen, um eine höhere Qualität der Produkte zu erreichen.

Logo soll als Qualitätssiegel fungieren

Speziell legen die Richtlinien fest, welche Eigenschaften ein Ultra-HD-Fernseher mitbringen muss, um ein entsprechendes Logo tragen zu dürfen. Die neuen Regeln sehen folgende Spezifikationen vor, die erfüllt werden müssen: eine Auflösung von 3840×2160 Pixeln, das 16:9-Format, ein 4K-Upscaler (von Full HD auf Ultra HD), 8-Bit-Farbtiefe, ein HDMI 2.0-Anschluss mit UHD-Support, Bildfrequenzen von 24, 30 und 60 Hz plus Support für HDCP 2.2.

Wer als Hersteller seine 4K-Fernseher mit dem Namen „Connected Ultra HDTV“ deklarieren möchte, der muss sogar den HEVC-Codec unterstützen sowie WiFi und Surround-Sound als Option bieten. Ab September 2014 haben sich die TV-Hersteller an die Vorgaben zu richten, sollten diese das entsprechende Logo als Qualitätssiegel erhalten wollen.

[via chip.de]

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