Einfach nur 8 Millionen Pixel in ein TV-Gerät zwängen reicht nicht aus, um das offizielle Ultra-HD-Logo zu erhalten. Auch die übrige Technik muss auf dem Stand der Dinge sein. Der Hersteller-Verband DigitalEurope hat sich vor einiger Zeit auf ein einheitliches Logo für Ultra-HD-Fernseher geeinigt, mit dem auch eine ganze Reihe an Voraussetzungen kommen – zumindest, wenn man es auf den TV-Geräten anbringen möchte. Einige Hersteller halten diese bereits ein.

Seitenverhältnis, Pixel und vieles mehr

Um das Logo erhalten zu können, muss der Ultra-HD-Fernseher eine Auflösung von mindestens 3.840 x 2.160 Pixel bieten, sowie ein Seitenverhältnis von 16:9. Darüber hinaus sollten die Fernseher dazu in der Lage sein, UHD-Material pixelgenau und ohne zu skalieren, wiederzugeben. Veraltete Videoprozessoren, die 4K-Content auf Full HD herunterrechnen und erneut auf 4K bringen, fallen somit aus dem Rahmen.

Im Weiteren müssen ein UHD-tauglicher HDMI-Anschluss mit dem Kopierschutz HDCP 2.2 vorhanden sein, sowie eine Farbwiedergabe mit Orientierung an der HDTV-Norm BT.709. Der HDMI-Eingang muss zudem 60 Hz packen und auch ein HEVC / H.265 Decoder darf nicht fehlen. Dieser kommt zum Einsatz, wenn 4K-Content von zum Beispiel Netflix gestreamt wird.

Lizenznehmer sind derzeit LG, Loewe, Panasonic, Sony, Samsung und Philips. Als Qualitätssiegel ist es nicht gedacht.

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